Zweite Kidical Mass in Stade!
80 Teilnehmer bei der 2. Stader Kidical Mass - Kinder-Fahrraddemo für sichere Verkehrswege

Bunt und fröhlich war sie, die zweite Kidical Mass in Stade. Trotz der unsicheren Wetterlage trafen schon eine Stunde vor dem offiziellen Beginn der Fahrraddemo die ersten Teilnehmer auf dem Parkplatz der BBS in der Glückstädter Straße ein, um ihre Fahrräder mit Fähnchen, Luftballons und kleinen Plakaten zu schmücken.
Nach der Begrüßung durch Stefan Heiland, Vorstand des ADFC Kreisverbandes Stade, überbrachte Herr Arne Kramer, Leiter des Amts für Straßenverkehr, den Teilnehmern die Grüße des Schirmherrn, Landrat Kai Seefried.
Dann konnte es endlich losgehen. Bunt geschmückt und fröhlich klingelnd mit einem Polizeiwagen an der Spitze setzten sich etwa 80 kleine und große Radler in einem über 100 Meter langen Demonstrationszug in Bewegung. „Die Straße ist für alle da“ und „Ich will sicher zur Schule“ stand neben vielen anderen Forderungen auf Plakaten zu lesen, mit denen die jungen Radler und Radlerinnen ihr Anliegen „Sichere Wege für Groß und Klein“ in die Öffentlichkeit trugen.
Nachdem die Teilnehmer einen etwa 5 km langen Rundkurs um die Stader Altstadt zurückgelegt hatten, erwartete sie noch ein breites Spiel- und Informationsangebot: die Polizei war mit einem Informationsstand zur Verkehrssicherheit vor Ort, es gab Pedalos und Geschicklichkeitsspiele mit und ohne Fahrrad. Besonderen Zuspruch fanden zwei Highlights: Zum Einen der Fahrradparcour, den die Verkehrswacht Stade aufgebaut hatte. Hier konnten Radler/innen aller Altersgruppen an sechs Stationen ihre Geschicklichkeit auf dem Fahrrad unter Beweis stellen. Zum Zweiten die Carrera-Bahn der REEW (Regionale Energie Elbe-Weser). Bei dieser besonderen Bahn mussten die Spieler den Strom für die Modellautos selbst auf Fahrrädern mit angeschlossenem Generator
produzieren und konnten sich durch entsprechenden Strampeleinsatz spannende Wettrennen liefern.
Erst am späteren Nachmittag beendete aufziehender Regen das fröhliche Treiben. Für den ADFC und den Verein „Stade fährt Rad“, die diese Veranstaltung gemeinsam organisiert hatten, war die Kidical Mass rundum gelungen und, so Stefan Heiland, „ein deutliches Ausrufezeichen für eine Veränderung der Verkehrskultur hin zu einem Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten im Straßenverkehr auf der Basis von Rücksicht und Akzeptanz.“
Der besondere Dank der Veranstalter gilt allen Akteuren und Helfern vor Ort, sowie den Sponsoren Landkreis Stade, Kreissparkasse Stade und Höfer Sport und Reisen.
Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Mit Aktionen wie Fahrraddemos, Schulstraßen, Fahrradbussen/Bicibús und kreativen Schulweg-Aktionen setzt sich das Bündnis für sichere und lebenswerte Straßen ein – für Kinder und alle Generationen. Herzstück der Bewegung sind über 1000 lokale Organisationen und Initiativen – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark.
Kidical Mass 2026 Stade


































































































Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
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weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
weiterlesenJa. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
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